14.07.21 | Ein kleiner Rückschlag

Der Bauantrag wurde abgelehnt.

Aufgrund einer Festlegung im Bebauungsplan, dessen Formulierung eher unklar ist, darf auf den hinteren 5 Metern des Grundstücks nichts gebaut werden. Auch keine Garage.

Da diese aber in der hinteren rechten Ecke des Grundstücks stehen sollte, wurde der Antrag abgelehnt und keine Hoffnung auf Einzelgenehmigung gemacht.

Also zurückziehen des Antrags, Gebühr bezahlen, Positionierung Garage+Haus nochmal überdenken und den Gründen der Ablehnung entsprechend ändern mit dem Architekten.

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